Meine Dienstleistung für Sie:
Abnahme- und Konstanzprüfung
Teleradiologie gemäß DIN 6868-157
Die Abnahme- und Konstanzprüfung von radiologischen Befundmonitoren nach DIN 6868-57 ist für alle Monitore die der Befundung von Röntgen- und CT Bildern dienen Pflicht.
Neu ist seit 01.05.2015 müssen alle Neuinstallationan nach DIN 6868-157 abgenommen werden.
Die objektgerechte Abbildung und zuverlässige Beurteilbarkeit
normaler und pathologisch veränderter Körperabschnitte sind für die ärztliche Diagnostik und Therapie von entscheidender Bedeutung. Die Anforderungen an die Bildinformation und Bildqualität sind in
den Leitlinien der Bundesärztekammer und der Europäischen Kommission als organtypische Bildmerkmale, Strukturen und Bilddetails beschrieben. Die optimale Darstellung einschließlich der
Bildverarbeitung ist die Voraussetzung für eine objektbestimmte Wahrnehmung, Betrachtung, ärztliche Befundung und integrierende Beurteilung. Dabei werden, abhängig von der Fragestellung,
unterschiedliche Anforderungen an die Leuchtdichte, Grauwertwiedergabe (Kontrast), Verarbeitung, Anzahl (Matrix) und Größe der Bildelemente (Pixel) sowie die Fläche (Bildformat) des dargestellten
Bildes gestellt. Die in der medizinischen Diagnostik eingesetzten Bildwiedergabesysteme werden gemäß DIN V 6868-157 als Gesamtsystem in Abhängigkeit zum Raumlicht (Raumklassen) abgenommen und
zertifiziert.
Wesentliche Vorteile der Dienstleistung
• Klare Regelung der Verantwortung
• Minimaler eigener Zeitaufwand
• Terminüberwachungen entfallen
• Vorschriftensammlungen entfallen
• Änderungskontrollen der Vorschriften entfallen
• Sammlungen der Prüfungsanforderungen entfallen
• Aktueller Informationsstand
• Feste und damit planbare Kosten
• Konstanzprüfung aus einer Hand
Leistungsumfang
• Abnahme- und Konstanzprüfung nach DIN 6868-157
• Bereitstellung der für die Prüfungen erforderlichen Messmittel
• Prüfungen in dem erforderlichen Umfang
• Zustandsmitteilung nach erfolgter Prüfung
• Erstellung der Prüfprotokolle