QS-RAD Marco Lichtenthäler - Gesundheitsbetriebswirt / Leitender MTRA Freiberuflicher MTRA Qualitätssicherung in der Radiologie
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Wichtige Kundeninformation: Neues zum Norm-Entwurf der DIN 6857-2

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Norm-Entwurf der DIN 6857-2 gilt für die regelmäßige Qualitätskontrolle von in Gebrauch befindlicher Strahlenschutzkleidung, die dem Schutz von Patienten und Personal gegen Röntgenstrahlung mit Röntgenröhrenspannungen bis 150 kV in der medizinischen Radiologie dient.

Zurzeit befindet sich diese Norm im Stadium eines Normentwurfes, was bedeutet, dass es, bedingt durch mögliche Einsprüche von ´außen´ gegen den Normtext, noch Änderungen geben kann. Laut K. Ewen (Forum Röntgenverordnung) sieht aber jetzt so aus, dass alle Einsprüche abgearbeitet sind, so dass dieser Normentwurf nun auf den vorgegebenen Weg geschickt werden kann, um frühestens im 1. Quartal 2016 als Norm in Kraft zu treten.

Der Norm-Entwurf legt Prüfverfahren, Kennmerkmale und Prüffristen fest.

Folgende Inhalte sind für Sie beachtenswert:

  • Tastprüfung: jährlich
  • Prüfung mit Röntgenstrahlen: erstmalig nach 3 Jahren, anschließend alle 2 Jahre. Bei Feststellung von Mängeln ist eine jährliche Überprüfung erforderlich.
  • Prüfungen sind zu protokollieren

 

 

Röntgenschutzkleidung – was ist zu beachten?

von Dr.-Ing. Heinrich Eder, München

Wer Röntgen-Schutzkleidung trägt, verbindet damit eine gewisse Sicherheit - zumindest in psychologischer Hinsicht. In der Vergangenheit wurden allerdings gewisse Schwachstellen bekannt, die es schon beim Kauf, aber auch beim Tragen von Röntgenschutz zu beachten gilt [1]. Wurden früher im Wesentlichen Bleigummischürzen verwendet, sind heute neben Blei verschiedenste Materialien wie Blei-Mischmaterial (Composite) sowie bleifreie Stoffe in der Schutzlandschaft vertreten. Darüber hinaus wird das stabile Naturlatex-Trägermaterial bei den Schutzfolien immer mehr durch Kunstpolymere abgelöst. Entscheidend für die bestmögliche Schutzwirkung sind die Einhaltung der geltenden Sicherheitsstandards, der sachgerechte Umgang und die regelmäßige Überprüfung der Schutzkleidung.

EU-Vorschriften

Gemäß EU Richtlinie 89/686 für persönliche Schutzausrüstungen [2] unterliegt die Herstellung von Schutzkleidung einem Qualitätssicherungssystem mit verbindlichen Standards. Danach muss Röntgen-Schutzkleidung

  • ein hohes Schutzniveau gewährleisten,
  • so leicht wie möglich sein und
  • an den Körper des Nutzers individuell angepasst sein.

Außerdem muss in einer Informationsbroschüre Reinigung, Lagerung und Überprüfung der Gebrauchsfähigkeit beschrieben sein.

Prüfung der Schutzwirkung 

Die Schutzwirkung wird beim Neu-Inverkehrbringen mithilfe des sogenannten Bleiäquivalents beurteilt. Diese Messgröße wird gemäß der immer noch gültigen Norm EN 61331-1 ermittelt. Dieses Verfahren gilt für Bleischürzen, wird aber – in nicht sachgerechter Weise– auch auf Bleimischungen (Compositeschürzen) und bleifreie Materialien angewandt. Sekundäre Strahlung, die durch Bestrahlung des Schutzmaterials entsteht – wie beispielsweise Röntgenfluoreszenz –, wird dabei nicht berücksichtigt. Im Gegensatz zu Blei entwickeln manche Bleifreimaterialien einen hohen Fluoreszenzanteil, der zudem strahlenbiologisch erheblich wirksamer ist als die primäre Strahlung [3].

In Deutschland wurde deshalb die Prüfnorm DIN 6857-1 geschaffen, die auch sekundäre Strahlung berücksichtigt und zurzeit den Stand der Technik darstellt. Bei Neukauf sollte auf die Konformität mit dieser Norm geachtet werden. Bleifreies Material oder Composite müssen nicht schlechter sein als Blei – wenn sie die Norm einhalten. Bleiarme Materialien besitzen immerhin einen Gewichtsvorteil von etwa 10 bis 15 Prozent gegenüber Blei. Zunehmend kommen auch geschichtete Materialien auf den Markt, wobei das dichtere Material (Material mit der höheren Ordnungszahl im Periodensystem der chemischen Elemente) wie Blei oder Bismut der Körperoberfläche des Trägers am nächsten angeordnet ist. Auf diese Weise wird die zum Beispiel in Zinn, Antimon oder Barium entstehende Fluoreszenzstrahlung in Richtung Körper des Trägers gestoppt.

Mechanische Stabilität 

Es gibt elastische Schutzfolien, die bereits nach wenigen Jahren täglichen Gebrauchs zerfallen, ohne dass dies von außen rechtzeitig bemerkt wird (siehe Abbildung). Risse bilden sich vor allem im hoch belasteten Schulter- und Gürtelbereich. Auch Sitzfalten sind oft Ausgangspunkt für Risse. Am jährlichen Röntgen der Schürze – am besten mittels Übersichtsaufnahme am CT – führt deshalb kaum ein Weg vorbei. Tastprüfungen können Läsionen nur sehr beschränkt aufdecken – wie beispielsweise eine abgerissene Schutzfolie, die sich am unteren Rand der Schürze ansammelt. Man sollte auch nicht vergessen, dass die Röntgenschürze ein Kleidungsstück mit hohem Eigengewicht ist, das tagtäglich im Einsatz ist. Niemand würde vermutlich ein stark strapaziertes Kleidungsstück über viele Jahre hinweg tragen. Hier eine mit Läsionen übershähte Röntgenschürze

Qualitäts-Leitfaden

  • Der Hersteller sollte die langzeitliche Stabilität des Polymermaterials gewährleisten.
  • Die Schutzwirkung muss durch ein Prüflabel nach DIN 6857-1 bzw. nach der in Kürze erscheinenden IEC 61331-1 (Neuausgabe 2014) ausgewiesen werden.
  • Reine Bleischürzen belasten durch ihr hohes Gewicht Gelenke und Wirbelsäule stärker.
  • Schutzkostüme aus Rock und Weste sind wegen der besseren Gewichtsverteilung gegenüber Mänteln vorzuziehen.
  • Wichtig ist die Passform: Länge bis zum Knie, Abdeckung der Schultergelenke durch einen Armansatz (hoher Anteil an rotem Knochenmark!), Schutz der Körperflanken bis zum Beckenkamm
  • Jede MTRA sollte über eine persönlich zugeordnete Schürze verfügen (heute Standard).
  • Die Gebrauchsfähigkeit der Schutzkleidung ist regelmäßig nach DIN 6857-2 (Neuausgabe 2014) zu überprüfen: Größere Läsionen werden durch Tastprüfung festgestellt, zusätzlich sollte eine jährliche Röntgenüberprüfung (beispielsweise am CT) erfolgen.
  • Nicht zugelassene Desinfektionsmittel sind unter allen Umständen zu vermeiden.
  • Bei Nichtgebrauch sollte die Schutzkleidung sachgerecht aufgehängt werden.

Literatur

  • Eder H.: Gefahr unerkannter Läsionen. Dt. Ärzteblatt 24, 2010, A 1199-A1200
  • Richtlinie 89/686/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen vom 21.12.1989 (mit Änderungen)
  • Schmid E., Panzer W., Schlattl H., Eder H.: Emission of fluorescent X-radiation from non-lead based shielding materials of protective clothing: a radiobiologcal problem? J. Radiol. Prot. 32(2012) N129-N139
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