Meine Dienstleistung für Sie:
Abnahme- und Konstanzprüfung
Teleradiologie gemäß DIN 6868-159
Die Abnahme- und Konstanzprüfung von Teleradiologiesystemen nach DIN 6868-159 ist seit März 2009 für alle neu zu installierenden Teleradiologiesysteme Pflicht geworden.
Auch bereits seit Jahren bestehende Installationen (Altsysteme) müssen ohne Übergangsfrist einer Abnahme und den daraus resultierenden Konstanzprüfungen unterzogen werden.
Gerne fertige ich Ihnen hierzu ein individuelles Angebot an!
Wesentliche Vorteile der Dienstleistung
• Klare Regelung der Verantwortung
• Minimaler eigener Zeitaufwand
• Terminüberwachungen entfallen
• Vorschriftensammlungen entfallen
• Änderungskontrollen der Vorschriften entfallen
• Sammlungen der Prüfungsanforderungen entfallen
• Aktueller Informationsstand
• Feste und damit planbare Kosten
• Konstanzprüfung aus einer Hand
Leistungsumfang
• Abnahme- und Konstanzprüfung nach DIN 6868 Teil 159
• Bereitstellung der für die Prüfungen erforderlichen Messmittel
• Prüfungen in dem erforderlichen bzw. gewünschten Umfang
• Zustandsmitteilung nach erfolgter Prüfung
• Erstellung der Prüfprotokolle
• Erklärungen zu den Kommissionsempfehlungen der Ärztekammer